top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

noch in Bearbeitung

Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung Deutschen Rechts. Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand Waren (Müritz).

Bei gefährdender Wetter- und Seeverhältnisse werden die Bootstouren nicht durchgeführt. Bei überraschender Wetteränderung wird ein schützenden Hafen oder eine geeignete Ankerbucht aufgesucht. Als absolute Obergrenze für die Fahrt gilt hier Windstärke bis einschließlich 4 Bft (= Beaufort). 

 

Die Gebühr schließt die Nutzung der Yacht, Versicherung der Yacht (Haftpflicht) ein. Treibstoff ist in der Gebühr, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders erwähnt,  nicht enthalten.

Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Terminverschiebung, so kann dies nur nach den Dispositionsmöglichkeiten des Eigners erfolgen.

bottom of page