HÖPPNER
Coaching & Trainings
Die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung Deutschen Rechts. Soweit zulässig, gilt als Gerichtsstand Waren (Müritz).​
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Bei gefährdender Wetter- und Seeverhältnisse werden die Bootstouren nicht durchgeführt. Bei überraschender Wetteränderung wird ein schützenden Hafen oder eine geeignete Ankerbucht aufgesucht. Als absolute Obergrenze für die Fahrt gilt hier Windstärke bis einschließlich 4 Bft (= Beaufort).
Die Gebühr schließt die Nutzung der Yacht, Versicherung der Yacht (Haftpflicht) ein. Treibstoff ist in der Gebühr, sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders erwähnt, nicht enthalten.
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Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Terminverschiebung, so kann dies nur nach den Dispositionsmöglichkeiten des Eigners erfolgen.
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